Verjährung
Mit der Verjährung im allgemeinen Zivilrecht befassen sich in erster Linie die §§ 194 ff. BGB.
Siehe auch den Beitrag von von Alten in NJW 2021, 3622 ff. [„Kündigung zum Jahresende und Verjährung“].
(Letzte Aktualisierung: 28.04.2022)
Mit der Verjährung im allgemeinen Zivilrecht befassen sich in erster Linie die §§ 194 ff. BGB.
Siehe auch den Beitrag von von Alten in NJW 2021, 3622 ff. [„Kündigung zum Jahresende und Verjährung“].
(Letzte Aktualisierung: 28.04.2022)
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