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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Versendungskauf

Unter einem Versendungskauf versteht man einen Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer als Nebenpflicht für die Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungs- bzw. Leistungsort (§ 269 BGB) zu sorgen hat; siehe auch § 447 BGB.

(Letzte Aktualisierung: 27.06.2017)