Verzug (Schuldnerverzug)
Der Verzug des Schuldners im zivilrechtlichen Sinne bedeutet grundsätzlich Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung (siehe auch §§ 286 ff. BGB).
(Letzte Aktualisierung: 02.05.2016)
Der Verzug des Schuldners im zivilrechtlichen Sinne bedeutet grundsätzlich Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung (siehe auch §§ 286 ff. BGB).
(Letzte Aktualisierung: 02.05.2016)