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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Weitergabeklausel

Darunter versteht man eine Vertragsklausel, die durch eine Vertragspartei die andere Partei zur „Weitergabe“ eines Vertrages verpflichtet, und zwar für den Fall, dass der Gegenstand, auf den sich der Vertrag bezieht auf einen anderen (= Erwerber) übertragen wird.

Siehe dazu auch den Aufsatz von Windorfer in NJW 2021, 3745 ff. [„Die Gestaltung von vertraglichen Weitergabeklauseln und ihre Auswirkungen“].

(Letzte Aktualisierung: 02.05.2022)