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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Wissenszurechnung

Hier geht es um die Zurechnung von Wissen im Rahmen eines Vertretungsverhältnisses. Die Wissenszurechnung beurteilt sich grundsätzlich nach § 166 Abs. 1 BGB analog.

Siehe auch den Beitrag von Hamdorf in NJW 2023, 553 ff. [„Wissenszurechnung beim Grundstückskauf“].

(Letzte Aktualisierung: 16.03.2023)