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Kreditvertragsgebühren zurückfordern

Unser Angebot

Rückforderung von Gebühren für Kreditverträge

ETL-Rechtsanwälte unterstützen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Haben Sie in den letzten Jahren einen Kreditvertrag unterschrieben und dafür eine Bearbeitungsgebühr entrichtet? Dann könnten Sie diese Gebühr jetzt zurückfordern. Denn der Bundesgerichtshof hat am 13.05.2014 mit zwei Entscheidungen Ihre Rechte als Verbraucher gestärkt: Er erklärte vorformulierte Bestimmungen über eine Bearbeitungsgebühr in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher für unwirksam (vgl. Entscheidungsbesprechung).

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie wegen der laufenden Verjährungsfrist nicht zögern, Ihren Anspruch geltend zu machen. Die ETL-Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei.

So nutzen Sie unseren Service

  • Schritt 1
    Sie stellen anhand Ihrer Vertragsunterlagen die Höhe der von Ihnen entrichteten Bearbeitungsgebühr fest. Diesen Betrag machen Sie bei Ihrem Kreditgeber schriftlich geltend. Sie können dafür unser Musterschreiben nutzen. Kopieren Sie das fertige Schreiben unbedingt für Ihre Unterlagen. Sorgen Sie zudem dafür, dass Sie den Zugang des Schreibens mit Datum nachweisen können (z.B. werfen Sie das Schreiben im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten des Kreditgebers).
  • Schritt 2
    Sollte die von Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstreichen und Ihre Forderung nach unserer Prüfung begründet sein, verleihen wir Ihrer Forderung durch ein außergerichtliches anwaltliches Mahnschreiben Nachdruck und setzen eine letzte Zahlungsfrist.

    Hierfür benötigen wir:

    • eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht
    • eine Kopie des Kreditvertrages
    • einen Beleg über die Zahlung/Einbehaltung der Bearbeitungsgebühr
    • die Kopie Ihrer Rückzahlungsaufforderung
  • Schritt 3
    Bei erneutem fruchtlosem Verstreichen der Frist stimmen wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise unter Berücksichtigung der individuell bestehenden Erfolgsaussichten ab. Falls Sie es wünschen, machen wir Ihren Anspruch für Sie gerichtlich geltend.

Guter Service zum fairen Preis

Die Kosten für die Schritte 1 bis 3 sind im Voraus klar kalkulierbar. Kann Ihr Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden, haben Sie überhaupt keine Kosten zu tragen. Da das von uns zur Verfügung gestellte Musterschreiben für Sie kostenlos ist, fallen für Sie beim ersten Schritt überhaupt keine Anwaltskosten an. Die für den zweiten und dritten Schritt anfallenden Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind von der Höhe der von Ihnen entrichteten Bearbeitungsgebühr abhängig. Diese Kosten sind im Falle Ihres Erfolges von der Gegenseite zu tragen.

Aktuelle Rechtsprechung

Wir informieren Sie stetig über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Bankrecht/Kapitalmarktrecht.

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ANSPRECHPARTNER


Dr. Till Thomas
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: berlin@etl-rechtsanwaelte.de


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