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Arbeitsrecht

Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis ist ein Schuldverhältnis, mithin ein Verhältnis von Rechten und Pflichten zwischen – in der Regel – zwei Personen, genannt Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Grundsätzlich bildet der Arbeitsvertrag die maßgeblich vertragliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses.

(Letzte Aktualisierung: 08.07.2013)