Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag bildet in aller Regel die maßgebliche rechtliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis. Es handelt sich um ein Schuldverhältnis, an dem grundsätzlich zwei Parteien beteiligt sind, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Tritt der Inhalt eines Arbeitsvertrages in Konkurrenz zu anderen Rechtsquellen (wie z. B. dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung), so ist das Günstigkeitsprinzip zu beachten.
Bei unseren kostenlosen Formularen und Musterverträgen bieten wir auch ein Muster für einen unbefristeten Arbeitsvertrag an.
(Letzte Aktualisierung: 08.07.2013)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt