Startseite | Stichworte | BAP
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/arbeitsrecht/bap
Arbeitsrecht

BAP

Die Abkürzung steht für den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister. Der Verband bündelt die Kräfte der Personaldienstleister und setzt sich dafür ein, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Personaldienstleistungen zu wahren und zu fördern.

Der BAP vertritt die Branche sowohl auf internationaler, europäischer als auch auf nationaler Ebene. Der BAP ist die Vertretung der Personaldienstleistungsbranche innerhalb und gegenüber der Wirtschaft. Er ist Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit.

Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort VGZ.

(Letzte Aktualisierung: 06.01.2020)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 


Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x