Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Hier geht es um das Bundesurlaubsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 800-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes v. 20.04.2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist.
Siehe auch unsere Erläuterungen zu den Stichworten Erholungsurlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld.
(Letzte Aktualisierung: 16.06.2020)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt