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Arbeitsrecht

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Hier geht es um das Bundesurlaubsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 800-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes v. 20.04.2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist.

Siehe auch unsere Erläuterungen zu den Stichworten Erholungsurlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld.

(Letzte Aktualisierung: 16.06.2020)

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