Leitender Angestellter (Haftung)
Nach überwiegender Auffassung unterscheidet sich die Haftung des leitenden Angestellten grundsätzlich nicht von der (privilegierten) Haftung des „einfachen“ Arbeitnehmers (siehe auch Melot de Beauregard/Baur, DB 2016, 1754 ff.).
Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Haftung des Arbeitnehmers.
(Letzte Aktualisierung: 09.08.2016)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt