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Arbeitsrecht

MiLoG

MiLoG ist die Abkürzung für das Mindestlohngesetz v. 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Art. 14 des Gesetzes v. 11.07.2019 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist.

Siehe auch unseren Beitrag https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/gesetz-zur-staerkung-der-tarifautonomie-mindestlohngesetz-haeufige-fragen-faq

(Letzte Aktualisierung: 02.01.2020)

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