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Erbrecht

LPartG

Die Abkürzung steht für das Lebenspartnerschaftsgesetz v. 16.02.2001 (BGBl. I S. 266), das zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes v. 18.12.2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist.

Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Lebenspartnerschaft.

(Letzte Aktualisierung: 08.09.2020)

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