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Erbrecht

Nachlass

Der Nachlass umfasst die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen. Synonym ist der Begriff Erbschaft.

Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Verwaltung des Nachlasses.

(Letzte Aktualisierung: 01.12.2020)

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Pia Roggendorff-Jentsch

Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

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