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Gesundheit / Medizinrecht

Honorararzt

Begrifflich ist ein Honorararzt ein Facharzt, der im stationären und/oder ambulanten Bereich des Krankenhauses ärztliche Leistungen für den
Krankenhausträger erbringt, ohne bei diesem angestellt oder als Belegarzt
oder Konsiliararzt tätig zu sein. Er wird zeitlich befristet freiberuflich
auf Honorarbasis tätig, wobei das Honorar mit dem Krankenhausträger frei und
unabhängig von den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte vereinbart wird.

(Letzte Aktualisierung: 22.10.2014)

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