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Gesundheit / Medizinrecht

Operateur (31.2.1 EBM)

Operateur ist nicht der einzelne Arzt, sondern die abrechnende Stelle, also die BAG (Berufsausübungsgemeinschaft) oder das MVZ (medizinisches Versorgungszentrum).

Sofern die KVen entsprechende Richtigstellungsbescheide unter Absetzung der entsprechenden Gebührenordnungsposition (GOP) erlassen, ist dies zutreffend, so das LSG München (Urt. v. 08.07.2015 – L 12 KA 9/14). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Begriffs Operateur ist die Revision zum BSG zugelassen.

(Letzte Aktualisierung: 07.01.2016)

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