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Versicherungsrecht

Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler steht im Gegensatz zum Versicherungsvertreter im Lager des Versicherungsnehmers (VN). Er ist der Interessenvertreter des VN. Aufgabe des Maklers ist es, dem VN eine Marktübersicht zu bieten und darauf fußend eine Empfehlung hinsichtlich einer Versicherung und eines konkreten Vertrages abzugeben. Maßgeblich sind dabei die Bedürfnisse des VN.

(Letzte Aktualisierung: 09.05.2014)