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Fristlose Kündigung nach Schlüsseldiebstahl
Fristlose Kündigung nach Schlüsseldiebstahl

Fristlose Kündigung nach Schlüsseldiebstahl

Die ETL Rechtsanwälte Köln (RA Soltyszeck) gewinnen für ihre Mandantin (= Arbeitgeber) vor dem ArbG Düsseldorf in der Sache 10 Ca 4450.

Es ging um die Entwendung eines Büro- bzw. Praxisschlüssels durch eine Arbeitnehmerin. Nach Beweisaufnahme hat das ArbG die gegen die seitens der Arbeitgeberin ausgesprochene außerordentliche und fristlose Kündigung gerichtete Klage abgewiesen.