Startseite | Aktuelles | Fristlose Kündigung nach Schlüsseldiebstahl

Fristlose Kündigung nach Schlüsseldiebstahl

Fristlose Kündigung nach Schlüsseldiebstahl
Unsere Erfolge
06.02.2020

Fristlose Kündigung nach Schlüsseldiebstahl

Die ETL Rechtsanwälte Köln (RA Soltyszeck) gewinnen für ihre Mandantin (= Arbeitgeber) vor dem ArbG Düsseldorf in der Sache 10 Ca 4450.

Es ging um die Entwendung eines Büro- bzw. Praxisschlüssels durch eine Arbeitnehmerin. Nach Beweisaufnahme hat das ArbG die gegen die seitens der Arbeitgeberin ausgesprochene außerordentliche und fristlose Kündigung gerichtete Klage abgewiesen.

Suchen
Themen
Autor(en)


Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten


Weitere interessante Artikel