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Neue Mindestlöhne am Bau

Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung – 12. BauArbbV)
Neue Mindestlöhne am Bau
ETL Aktuell
05.05.2021

Neue Mindestlöhne am Bau

Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung – 12. BauArbbV)

Die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung – 12. BauArbbV) vom 23.04.2021 ist am 30.04.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit gelten ab Mai 2021 die neuen Mindestlöhne des TV Mindestlohn vom 29. Januar 2021.

Lohngruppe 1 (bundesweit): 12,85 Euro

Lohngruppe 2 – gilt für Fachkräfte

Alte Bundesländer – ab Mai 2021: 15,70 Euro

Gebiet des Landes Berlin – ab Mai 2021: 15,55 Euro

Für die Länder Brandenburg, Mecklenburg – Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt der Mindestlohn der Lohngruppe 1 von 12,85 €  einheitlich.

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Autor(en)


Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: jena@etl-rechtsanwaelte.de


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