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Wer entscheidet darüber, welches Mitglied eines Betriebsrats an einer Schulung teilnimmt?

Frage des Tages
18.11.2020

Wer entscheidet darüber, welches Mitglied eines Betriebsrats an einer Schulung teilnimmt?

Das entscheidet grundsätzlich der Betriebsrat. Ein Auswahlrecht des einzelnen Mitglieds eines Betriebsrats besteht nur dann, wenn es mehrere gleichartige und gleichwertige Seminarveranstaltungen bzw. Schulungen gibt.

Siehe dieser Thematik auch LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.05.2020 – 15 TaBV 85/20 m. Anm. Pitzer in DB 2020, 2303.

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Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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