Startseite | Aktuelles | Muss das Sozialamt die Kosten für einen Gebärdendolmetscher für einen behinderten Schüler tragen?

Muss das Sozialamt die Kosten für einen Gebärdendolmetscher für einen behinderten Schüler tragen?

Frage des Tages
11.02.2020

Muss das Sozialamt die Kosten für einen Gebärdendolmetscher für einen behinderten Schüler tragen?

Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Übernahme von Kosten für einen Gebärdendolmetscher durch den Träger der Sozialhilfe ging (Sächsisches LSG, Urt. v. 03.12. 2019 – L 8 SO 94/19 B ER).

Ein 2006 geborener gehörloser Schüler mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie den Merkzeichen G, H, RF und Gl besucht eine Schule für Hörgeschädigte.

Er beantragte den Einsatz eines unterrichtsbegleitenden Gebärdendolmetschers sowie die Gewährung eines Hausgebärdensprachkurses. Diesen Antrag lehnte der Träger der Sozialhilfe ab.

Das Sächsische Landessozialgericht entschied, dass dem Antragsteller im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten für einen den Schulunterricht begleitenden Gebärdendolmetscher in einem wöchentlichen Umfang von maximal 15 Zeitstunden zu gewähren sind.

In Betracht kommt ein Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu. Die begehrte Assistenzleistung durch einen Gebärdendolmetscher während der Unterrichtszeit stellt eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung im Sinne des Sozialhilferechts dar.

Nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII i. V. m. § 12 EinglhV umfasst die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen zugunsten körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher, wenn die Maßnahme erforderlich und geeignet ist, dem behinderte Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen und zu erleichtern und insoweit die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern.

Suchen
Themen
Autor(en)


Katja Seiffart
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

Mail: eisenach@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten


Weitere interessante Artikel