ArbZG
ArbZG ist die Abkürzung für das Arbeitszeitgesetz vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das zuletzt durch Art. 8 und Art. 11 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes v. 27.03.2020 (BGBl. I S. 575) geändert worden ist.
Siehe auch unsere Ausführungen zu den Begriffen Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Nachtarbeit, Reisezeiten, Rufbereitschaft, Ruhepausen, Ruhezeit.
(Letzte Aktualisierung: 16.04.2020)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt