Startseite | Stichworte | ArbZG
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/arbeitsrecht/arbzg
Arbeitsrecht

ArbZG

ArbZG ist die Abkürzung für das Arbeitszeitgesetz vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das zuletzt durch Art. 8 und Art. 11 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes v. 27.03.2020 (BGBl. I S. 575) geändert worden ist.

Siehe auch unsere Ausführungen zu den Begriffen Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Nachtarbeit, Reisezeiten, Rufbereitschaft, Ruhepausen, Ruhezeit.

(Letzte Aktualisierung: 16.04.2020)

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x