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Transparenzregister-Check für GmbH

Unser Angebot

Transparenzregister-Check

Wir schützen „ältere“ GmbHs vor Bußgeldern

pauschal 260 €
netto

Zahlreichen „alten“ GmbHs (die vor 2007 gegründet worden sind) drohen Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie keine Angaben über die „wirtschaftlich Berechtigen“ ihres Unternehmens im elektronischen Transparenzregister gemacht haben. Diese Veröffentlichungspflicht entfällt nur, wenn sich die geforderten Angaben aus einem anderen, elektronisch zugänglichen Register ergeben. Bei GmbHs trifft dies auf die Gesellschafterliste zu, die im Normalfall beim elektronischen Handelsregister hinterlegt ist.

Bei „alten“ GmbHs ist jedoch in vielen Fällen die Gesellschafterliste nicht beim elektronischen Handelsregister hinterlegt, da die Register erst seit 2007 elektronisch geführt werden. Damit ist die Gesellschafterliste auch nicht elektronisch abrufbar. Die Folge: Das Bundesverwaltungsamt leitet ein Bußgeldverfahren ein, weil den Mitteilungspflichten bezüglich des Transparenzregisters nicht nachgekommen wurde. Bereits leichtfertige Verstöße werden mit Geldbußen bis 100.000 Euro geahndet. Dem sollten betroffene GmbHs unbedingt vorbeugen und die Hinterlegung der Gesellschafterliste beim elektronischen Handelsregister so schnell wie möglich nachholen. Wir unterstützen Sie dabei!

Unser Serviceangebot für Sie

  1. Wir prüfen, ob beim elektronischen Handelsregister eine Gesellschafterliste hinterlegt ist.
  2. Wenn nicht, erstellen wir die notwendige Gesellschafterliste nach den neuesten Vorgaben der GesLV, die seit 01.07.2018 in Kraft ist.
  3. Wir übermitteln die vom Geschäftsführer unterschriebene Gesellschafterliste auf elektronischem Wege (EGVP bzw. beA) an das elektronische Handelsregister

Für unseren Service berechnen wir einen Pauschalpreis in Höhe von 260 Euro (netto).

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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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