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Opferentschädigungsrecht

Rechtsgebiete

Opferentschädigungsrecht

Opfer von Gewalttaten erhalten nach den besonderen Vorschriften des § 1 Opferentschädigungsgesetzes (OEG) i.V.m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) Leistungen zur sozialen Absicherung. Die Leistungen können dabei vielfältige Inhalte haben. Die Einzelheiten sind rechtlich kompliziert. Fachkundiger Rat durch einen spezialisierten Anwalt wird angeraten.

Eine Auswahl unserer Leistungen:

Wir helfen u. a. bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf

  • Rente
  • Pflegezulage
  • Schwerstbeschädigtenzulage usw.