Zentrale Abmahnprüfstelle der ETL
Rechtssichere Beurteilung einer Abmahnung u. a. im Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht
Trotz angepasster Gesetzeslage werden jeden Tag zahlreich in ganz Deutschland Abmahnungen verschickt. Sie beziehen sich vornehmlich auf die Rechtsgebiete Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. In aller Regel werden anwaltliche Abmahnschreiben durch „saftige“ Rechtsanwaltsgebühren begleitet, d. h. der abmahnende Anwalt begehrt von der abgemahnten Person die Erstattung von Anwaltshonorar, welches im Einzelfall durchaus mehr als 1.000,00 EUR betragen kann.
Mit der Einrichtung der zentralen Abmahnprüfstelle bieten kompetente ETL-Rechtsanwälte bundesweit eine anwaltliche Prüfung im Zusammenhang mit Abmahnschreiben u. ä. an.
Die Abmahnprüfstelle richtet sich in erster Linie an:
- abgemahnte Privatpersonen
- abgemahnte Unternehmer, Gewerbetreibende und selbstverständlich auch an
- Freiberufler (z. B. Ärzte und Zahnärzte)
Schritt 1: Kurzer Check zum fairen Preis
Der Service der Abmahnprüfstelle setzt in der Regel ein, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, das auch mit dem Ziel, ein gerichtliches Verfahren tunlichst zu vermeiden.
Die Kosten eines Kurz-Checks sind im Voraus klar kalkulierbar. Die Gebühr beträgt einmalig 150 EUR zzgl. MwSt. (= 178,50 EUR brutto). Dabei wird von einem durchschnittlichen Aufwand von 1 – 1,5 Stunden ausgegangen. Bei einem höheren Aufwand richten sich die Kosten nach individueller Vereinbarung, was immer vorher besprochen und schriftlich vereinbart wird.
Schritt 2: Unsere Strategie – eine schnelle Beendigung der Auseinandersetzung zu kalkulierbaren Kosten
Sollten unsere Anwälte zu dem Ergebnis gelangen, dass eine Verteidigung gegen eine Abmahnung rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird das weitere Vorgehen mit dem Betroffenen besprochen. Dafür fallen keine weiteren Kosten an.
In zahlreichen Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Das gilt selbst bei einer an sich berechtigten Abmahnung. Für diese Dienstleistung berechnen wir ein Pauschalhonorar, welches unter Beachtung der bereits erwähnten Gebühr in Höhe von 150,00 EUR netto (siehe Schritt 1) weitere 50,00 EUR netto (= 59,50 EUR brutto) ausmacht.
Lediglich nach entsprechender Beauftragung unserer Anwälte entstehen zusätzliche Gebühren, die fallabhängig sind und wiederum vorher besprochen und vereinbart werden. Ohne gesonderte Beauftragung bleibt es bei den Gebühren nach Schritt 1 bzw. 2 (150,00 EUR bzw. 50,00 EUR netto = 178,50 EUR brutto bzw. 59,50 EUR brutto).
Schritt 3: Ein eventuelles gerichtliches Verfahren / Einreichung einer Schutzschrift
Sollte ein gerichtliches Verfahren nicht vermieden werden können oder auch eine sog. Schutzschrift hinterlegt werden müssen, so fallen hierfür grundsätzlich Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an, die wir in jedem Fall zuvor besprechen.
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