An wie vielen Tagen in der Woche dürfen Jugendliche beschäftigt werden?
15 JArbSchG regelt dazu:
„Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.“
15 JArbSchG regelt dazu:
„Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.“