Bis wann muss der Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt worden sein?
Anträge der durch das Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen können noch bis zum 30.09.2020 gestellt werden.
Anträge der durch das Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen können noch bis zum 30.09.2020 gestellt werden.