ETL-Rechtsanwälte Köln gewinnen vor dem Arbeitsgericht Köln
Die ETL-Rechtsanwälte aus Köln (RA Soltyszeck) gewinnen für ihre Mandantin (= Arbeitnehmerin) vor dem Arbeitsgericht in Köln (ArbG Köln, Urt. v. 24.11.2022 – 17 Ca 1650/22). Die Parteien stritten über einen Anspruch auf Sonderzahlung (Weihnachtsgeld bzw. -gratifikation). Das Arbeitsgericht sprach der Klägerin den gestellten Zahlungsantrag vollständig zu.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.