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ETL-Rechtsanwälte Köln gewinnen vor dem Arbeitsgericht Köln

ETL-Rechtsanwälte Köln gewinnen vor dem Arbeitsgericht Köln
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05.09.2023

ETL-Rechtsanwälte Köln gewinnen vor dem Arbeitsgericht Köln

Die ETL-Rechtsanwälte aus Köln (RA Soltyszeck) gewinnen für ihre Mandantin (= Arbeitnehmerin) vor dem Arbeitsgericht in Köln (ArbG Köln, Urt. v. 24.11.2022 – 17 Ca 1650/22). Die Parteien stritten über einen Anspruch auf Sonderzahlung (Weihnachtsgeld bzw. -gratifikation). Das Arbeitsgericht sprach der Klägerin den gestellten Zahlungsantrag vollständig zu.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Autor(en)


Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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