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Gilt das Kündigungsschutzgesetz ab 10,0 Arbeitnehmern?

Gilt das Kündigungsschutzgesetz ab 10,0 Arbeitnehmern?
Frage des Tages
02.04.2024

Gilt das Kündigungsschutzgesetz ab 10,0 Arbeitnehmern?

Nein, das KSchG erfordert nach § 23 KSchG und der dort beschriebenen Zählweise mehr als 10 Arbeitnehmer, nämlich wenigstens 10,25 regelmäßig Beschäftigte. Zudem muss die sog. Wartefrist abgelaufen sein (§ 1 Abs. 1 KSchG).

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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