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Homeoffice unproblematisch?

Frage des Tages
30.01.2020

Homeoffice unproblematisch?

Homeoffice wird immer beliebter und seitens der Arbeitsnehmer zunehmend geschätzt. Aufstehen vom Frühstückstisch und in wenigen Schritten zum (hauseigenen) Arbeitsplatz und dies ggf. ohne sich in ein businessfähiges Erscheinungsbild zu verbringen.

Von daher ist es das Ziel vieler Arbeitnehmer das Privat- und Arbeitsleben besser miteinander zu verknüpfen und im Homeoffice arbeiten.

Allerdings bedarf es auch hier einer gewissen Strukturierung und zu berücksichtigender Punkte.

So müssen auch im Homeoffice, wie an jedem anderen Arbeitsplatz Arbeitszeitvorgaben, Ruhepausen und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden, denn auch im auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Ferner muss der Arbeitsschutz gewährleistet sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig sind nötig sind.

Außerdem muss der Datenschutz gewährleistet sein, so dass der Arbeitgeber bei der Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes für die geeigneten Datenschutzvorkehrungen zu sorgen hat. Es muss seitens des Arbeitnehmers gewährleistet sein, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen während die gesamten Homeoffice-Beschäftigungszeit eingehalten werden.

Gegebenenfalls sollte auch eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen werden, denn nicht alles, was im Rahmen der häuslichen Arbeitstätigkeit an schädigenden Ereignissen auftreten kann muss vom Unfallversicherungsschutz erfasst sein.

Die Materie ist insofern komplexer als ggf. gedacht.

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Autor(en)


Sven Merkel
Rechtsanwalt

Mail: headoffice-gera@etl.de


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