Startseite | Aktuelles | Ist eine Begrenzung der Geldrente nach § 843 BGB auf das 75. Lebensjahr angemessen?
Ist eine Begrenzung der Geldrente nach § 843 BGB auf das 75. Lebensjahr angemessen?
Ist eine Begrenzung der Geldrente nach § 843 BGB auf das 75. Lebensjahr angemessen?

Ist eine Begrenzung der Geldrente nach § 843 BGB auf das 75. Lebensjahr angemessen?

Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.11.2023 – 26 U 61/22, NJW 2024, 1429).