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Unterliegt nachehelicher Ehegattenunterhalt auch schon vor der Verjährung der Verwirkung nach § 1585b Abs. 3 BGB?

Unterliegt nachehelicher Ehegattenunterhalt auch schon vor der Verjährung der Verwirkung nach § 1585b Abs. 3 BGB?
Frage des Tages
09.06.2020

Unterliegt nachehelicher Ehegattenunterhalt auch schon vor der Verjährung der Verwirkung nach § 1585b Abs. 3 BGB?

Ja, das sieht das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. so (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 05.02.2020 – 4 UF 249/16). Demnach kann auch schon vor Ablauf der Verjährung nachehelicher Ehegattenunterhalt der Verwirkung nach § 1585b Abs. 3 BGB [betreffend Unterhalt für die Vergangenheit] unterliegen.

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Autor(en)


Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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