Wann beginnt das Kündigungsverbot im Falle einer Schwangerschaft?
Siehe dazu BAG, Urt. v. 24.11.2022 – 2 AZR 11/22 [Leitsatz]:
„Das Kündigungsverbot aus § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.“
Siehe dazu BAG, Urt. v. 24.11.2022 – 2 AZR 11/22 [Leitsatz]:
„Das Kündigungsverbot aus § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.“