Startseite | Aktuelles | Was folgt rechtlich aus der Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer Partnerschaftsgesellschaft durch einen Unbefugten?
Was folgt rechtlich aus der Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer Partnerschaftsgesellschaft durch einen Unbefugten?
Was folgt rechtlich aus der Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer Partnerschaftsgesellschaft durch einen Unbefugten?

Was folgt rechtlich aus der Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer Partnerschaftsgesellschaft durch einen Unbefugten?

Siehe dazu BGH, Urt. v. 14.06.2024 – V ZR 8/23 [Leitsatz]:

„Bei der Partnerschaftsgesellschaft führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.“