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Was versteht man unter einer Familienpflegzeit?
Was versteht man unter einer Familienpflegzeit?

Was versteht man unter einer Familienpflegzeit?

Siehe dazu § 2 Abs. 1 Satz 1 FPfZG:

„Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung für längstens 24 Monate (Höchstdauer) teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Familienpflegezeit).“