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Was versteht man unter einer Familienpflegzeit?

Frage des Tages
04.05.2023

Was versteht man unter einer Familienpflegzeit?

Siehe dazu § 2 Abs. 1 Satz 1 FPfZG:

„Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung für längstens 24 Monate (Höchstdauer) teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Familienpflegezeit).“

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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