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Was versteht man unter einer Pflegezeit?
Was versteht man unter einer Pflegezeit?

Was versteht man unter einer Pflegezeit?

Siehe dazu § 3 Abs. 1 PflegeZG:

„Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.“