Startseite | Bewertungsportal-Check

Bewertungsportal-Check

Unser Angebot

Bewertungsportal-Check (Jameda & Co.)

Hilfe bei ungerechtfertigten Einträgen in Bewertungsportalen

Einträge auf Bewertungsportalen (wie jameda.de, docinsider.de, holidaycheck.de, yelp.de. usw.) sind durchaus hilfreich für Kunden und Patienten, aber auch die bewerteten Unternehmer und (Zahn)ärzte profitieren unternehmerisch davon. Doch was, wenn die Einträge in den Bewertungsportalen nicht den Tatsachen entsprechen? Das ist dann nicht nur ärgerlich, sondern auch geschäftsschädigend und kann fatale wirtschaftliche Folgen haben.

Sind Sie auch Opfer falscher Bewertungen geworden? Dann wehren Sie sich! Objektiv unwahre, insbesondere augenscheinlich geschäftsschädigende Äußerungen müssen Sie nicht hinnehmen. Der Betreiber des Bewertungsportals kann sich nicht hinter dem für den Eintrag verantwortlichen Nutzer des Portals verstecken. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (BGH) hat der für das Bewertungsportal Verantwortliche Sorgfaltspflichten zu beachten (BGH, Urt. v. 01.03.2016 – VI ZR 34/15). Wir helfen Ihnen, sich gegen einen unberechtigten Eintrag in einem Bewertungsportal zu wehren – schnell und kostengünstig mit unserem Bewertungsportal-Check.

Unser Vorgehen in drei Schritten:

  • Schritt 1: Wir führen eine Vorprüfung durch und ermitteln die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen den Betreiber des Portals und/oder gegen denjenigen, der für den Eintrag im Portal verantwortlich ist. Das Ergebnis unserer Prüfung übermitteln wir fernmündlich oder per E-Mail innerhalb von spätestens drei Werktagen nach der Bestätigung des Auftrags durch uns. Hierfür berechnen wir einmalig 90,00 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer (= 107,10 EUR brutto).
  • Schritt 2: Sollten wir hinreichende Erfolgsaussichten erkennen, setzen wir uns mit der Gegenseite (Portalbetreiber) in Verbindung und führen ein Beschwerdeverfahren bei dem Bewertungsportal durch. Das kostet – je nach Portal, Zahl der Einträge und Umfang der Angelegenheit – einmalig ab 180 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer (= 214,20 EUR brutto); bitte erfragen Sie für Ihren Fall den konkreten Preis für unsere Dienstleistung.
  • Schritt 3: Für den Fall einer etwaig notwendigen außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem eigentlichen Verfasser der Bewertung berechnen wir Gebühren auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), wobei die Gebühr gemäß Schritt 1 zu 100% angerechnet wird.

Hinweis zur Kostenerstattung: In der Regel ist der Verfasser einer rechtswidrigen Bewertung (sofern bekannt) zur Erstattung der von Ihnen aufgewendeten Anwaltskosten verpflichtet, so dass Sie im Ergebnis nicht mit Kosten belastet werden, sofern der Verfasser der Bewertung bekannt ist.

Hinweis für Rechtsschutzversicherte: Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, besteht in der Regel Versicherungsschutz für ein außergerichtliches bzw. gerichtliches Vorgehen gegen den Verfasser einer rechtswidrigen Bewertung und/oder gegen das Bewertungsportal, so dass Sie auch kein Insolvenz- bzw. Prozessrisiko tragen müssen. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung berechnen wir sämtliche Gebühren unserer Tätigkeiten auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Selbstverständlich berechnen wir für Sie vorab die im Einzelfall maßgeblichen Gebühren, einschließlich des sog. Prozesskostenrisikos und/oder holen eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x