Startseite | Aktuelles | Ist der Vertragsschluss über eine Hausratversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens (§ 1357 BGB)?
Ist der Vertragsschluss über eine Hausratversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens (§ 1357 BGB)?
Ist der Vertragsschluss über eine Hausratversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens (§ 1357 BGB)?

Ist der Vertragsschluss über eine Hausratversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens (§ 1357 BGB)?

Nein, meint das OLG Hamm (OLG Hamm, Hinweisbeschl. v. 23.04.2020 – 20 U 15/20, NJW-Spezial 2020, 518).