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Mitverschulden, weil nicht angeschnallt?

Mitverschulden, weil nicht angeschnallt?
Frage des Tages
03.06.2020

Mitverschulden, weil nicht angeschnallt?

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden (OLG Koblenz, Hinweisbeschl. v. 07.01.2020 – 12 U 518/19 [Leitsatz]):

Schläft ein Fahrzeugführer während der Fahrt auf der Autobahn ein und verursacht er hierdurch einen Unfall, bei welchem ein nicht angeschnallter Mitfahrer zu Tode kommt, der den Unfall angeschnallt aller Wahrscheinlichkeit nach nahezu unverletzt überlebt hätte, muss sich ein unterhaltsberechtigter Angehöriger des Verstorbenen auf seinen Schadensersatzanspruch nach § 844 Abs. 2 BGB ein Mitverschulden in Höhe von 1/3 anrechnen lassen.

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Volkan Özkara
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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