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Arbeitsrecht

Arbeitszeitkonto

Mittels eines Arbeitszeitkontos werden Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers verbucht. Es wird zwischen Minusstunden und Plusstunden unterschieden.

Arbeitszeitkonten beruhen regelmäßig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Das Arbeitszeitkonto dient u. a. dazu, durch den Arbeitnehmer verdientes Arbeitsentgelt nicht sogleich auszubezahlen, sondern gegebenenfalls anzusparen, um es für längere Freistellungen von der Arbeit zu verwenden. Im Übrigen stellt ein Arbeitszeitkonto ein im Einzelfall bedeutsames Instrument zur Arbeitszeitflexibilisierung dar.

Zur steuerlichen Behandlung von Arbeitszeitkonten und der Möglichkeit einer verdeckten Gewinnausschüttung siehe auch OFD Frankfurt/M., Verfügung v. 01.10.2019 – S 2742 A-38-St 520, DB 2019, 2431.

(Letzte Aktualisierung: 20.12.2019)

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