Bewerber (BDSG)
§ 26 Abs. 8 Satz 2 BDSG regelt, dass Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis, als Beschäftigte gelten und damit den gesetzlich geregelten Schutz genießen, den „regulär“ Beschäftigte für sich in Anspruch nehmen können.
(Letzte Aktualisierung: 04.11.2019)