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Arbeitsrecht

Bewerber (BDSG)

§ 26 Abs. 8 Satz 2 BDSG regelt, dass Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis, als Beschäftigte gelten und damit den gesetzlich geregelten Schutz genießen, den „regulär“ Beschäftigte für sich in Anspruch nehmen können.

(Letzte Aktualisierung: 04.11.2019)

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