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Arbeitsrecht

BildscharbV

Die Abkürzung steht für die Bildschirmarbeitsverordnung vom 04.12.1996 (BGBl. I S. 1841, 1843), die zuletzt durch Art. 429 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

(Letzte Aktualisierung: 22.02.2016)

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