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Arbeitsrecht

Carlito Abler

Hierbei handelt es sich um den Namen eines Beteiligten eines Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 20.11.2003 – C-340/01). Im Kern der Entscheidung geht es um die Frage nach dem Vorliegen eines Betriebsübergangs, welcher im bundesdeutschen Recht im Kern in § 613a BGB eine Regelung gefunden hat.

Der EuGH hat u.a. entschieden, dass es im Zuge des erforderlichen Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit ein Übergang nicht daran scheitert, dass Betriebsmittel, die tatsächlich Gegenstand des Übergangs gewesen sind, nicht eigenwirtschaftlich genutzt werden.

(Letzte Aktualisierung: 11.01.2016)