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Hier geht es um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Urteil des EuGH betrifft die Konkurrenz zwischen (europäischem) Primärrecht und innerstaatlichem Recht (EuGH, Urt. v. 19.4.2016 – C-441/14).
Der EuGH ist der Auffassung, das innerstaatliches Recht, das dem Primärrecht entgegensteht, nicht angewendet werden dürfe. In diesem Bereich dürfe nur der EuGH Vertrauensschutz gewähren. Mögliche Staatshaftungsansprüche stünden dem nicht entgegen; sie seien weniger effektiv.
(Letzte Aktualisierung: 09.12.2016)
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