Startseite | Stichworte | Ehrenamt
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/arbeitsrecht/ehrenamt
Arbeitsrecht

Ehrenamt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales definiert das Ehrenamt wie folgt:

„Unter einem Ehrenamt ist in der Regel ein freiwilliges Amt zu verstehen, das nicht auf den Entgelterwerb ausgerichtet ist.“

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Glossar/E/Ehrenamt.html (Abruf am 30.12.2019, 14:06 Uhr)

Insbesondere mit Blick auf das MiLoG ist die Grenze zum Arbeitsverhältnis sehr bedeutsam. Wo exakt die Grenze zwischen Ehrenamt und Arbeitsverhältnis verläuft, ist derzeit nicht klar. Dem Gesetzgeber ist es bei der Ausnahmeregelung in § 22 Abs. 3 MiLoG wohl u. a. um diejenigen Personen gegangen, die einen sog. Freiwilligendienst im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG leisten (ErfK/Franzen, Komm., 19. Aufl. 2019, MiLoG, § 22, Rn. 4a unter Verweis auf die Gesetzesmaterialien). Ehrenamtliche Übungsleiter und Mitarbeiter in Sportvereinen, die in aller Regel lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten, sollen ebenfalls nicht dem MiLoG unterfallen (Franzen, a.a.O.).

(Letzte Aktualisierung: 02.01.2020)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 


Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: jena@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x