Entgeltgleichheitsgesetz
Hierbei handelt es sich um ein geplantes Gesetz, das sich unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bislang lediglich in der Entwurfsphase befindet.
Ein wesentliches Ziel des Gesetzesvorhabens ist die Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Angedacht ist derzeit u. a., Arbeitgeber zu verpflichten, in Stellenanzeigen Gehalts- bzw. Lohnuntergrenzen zu nennen. Damit soll mehr Transparenz bei der Entlohnung von Arbeitnehmern entstehen.
(Letzte Aktualisierung: 14.12.2015)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt