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Arbeitsrecht

Funktionszeit

Die Funktionszeit wird auch Ansprech-, Öffnungs-, Betriebs- oder Servicezeit genannt.

Bei der Funktionszeit wird der zeitliche Rahmen für die „Funktionsfähigkeit“ eines Arbeitsbereiches, Teams oder Abteilung festgelegt. Ist eine variable Arbeitszeit vereinbart, ist die Funktionszeit eine spezielle Form der Kernarbeitszeit. Sie ist die Zeitspanne, während der sich die betriebliche Einheit nach dem Bedarf des Arbeitgebers als Ansprechpartner bereit zu halten hat. Im Rahmen dieser Funktionszeit können die Mitarbeiter unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse in Absprache mit dem Team die Lage und Verteilung der Arbeitszeit selbst bestimmen. Die Einführung und Ausgestaltung der Funktionszeit unterliegt der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates.

(Letzte Aktualisierung: 02.03.2020)

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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