Startseite | Stichworte | Gemeinschaftsbetrieb / gemeinsamer Betrieb
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/arbeitsrecht/gemeinschaftsbetrieb-gemeinsamer-betrieb
Arbeitsrecht

Gemeinschaftsbetrieb / gemeinsamer Betrieb

Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen bzw. ein Gemeinschaftsbetrieb liegt vor, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel mehrerer Unternehmen zu arbeitstechnischen Zwecken zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat betriebsbezogen gesteuert wird. Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG, Urt. v. 10.04.2014 – 2 AZR 647/13). Als Beispiel sei eine von zwei Unternehmen eingerichtete Betriebsstätte zur Beschäftigung von Auszubildenden benannt, die einen einheitlichen Geschäftsführer hat.

Zum gewillkürten Gemeinschaftsbetrieb unter Beteiligung einer Personalführungsgesellschaft siehe auch den Beitrag von Panzer-Heemeier/Schwipper in DB 2018, 2931 ff.

(Letzte Aktualisierung: 03.12.2018)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 


Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x