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Arbeitsrecht

Quiet Quitting

Hierbei handelt es sich um einen „neudeutschen“ Ausdruck. Gemeint ist das Verhalten eines Arbeitnehmers, der zwar nicht kündigt, der aber auch nicht mehr macht als das, wozu er (arbeits-)rechtlich verpflichtet ist.

Das Gegenstück zum Quiet Quitting ist das Quiet Hiring.

Siehe auch den Beitrag von Kilian in ArbRAktuell 2023, 329.

(Letzte Aktualisierung: 16.08.2023)