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Arbeitsrecht

Ruhetag

Der Ruhetag ist kein arbeitsrechtlich determinierter Begriff. Ruhetage sind allgemeinem Verständnis Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht arbeitet, die Arbeit vielmehr ruht. Dazu zählen in der Regel Sonn- und Feiertage. Das gilt aber auch nicht für alle Arbeitnehmer einheitlich. So arbeitet beispielsweise der Arbeitnehmer in einem ambulanten Pflegedienst häufiger an Sonn- und Feiertagen. Streng genommen gibt es in solchen Betrieben gar keine Ruhetage, sondern lediglich Tage, an denen einzelne Arbeitnehmer nicht arbeiten, etwa weil sie eine Freischicht haben.

Zu „Berühmtheit“ führte der Begriff Ruhetag im Jahr 2021 als die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer während der Corona-Pandemie den Gründonnerstag und den Karsamstag zu einmaligen Ruhetagen erklären wollten. Dabei hatten sie die Komplexität der hinter einer solchen Festlegung stehenden rechtlichen Details unterschätzt und nach kurzer Zeit wieder Abstand genommen. Der gesamte Vorgang führte zu einer Erklärung der Bundeskanzlerin, in der sie die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland um Verzeihung bat.

(Letzte Aktualisierung: 08.04.2021)